Neuerungen zur Barrierefreiheit von Websites
13.03.2024

Neuerungen zur Barrierefreiheit von Websites

Unsere Agentur, Debüser & Bee, unterstützt Kunden dabei, ihre Webseiten bis 2025 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit umzugestalten. Bereits seit 2018 sind bestimmte Websites zur Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Diese Regelungen werden nun schrittweise erweitert, um digitale Hürden zu vermeiden.

Dabei sind die „vier Prinzipien der Barrierefreiheit“ von zentraler Bedeutung:

  1. Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzeroberflächen müssen für alle Nutzer zugänglich sein. Dies bedeutet, dass Informationen so präsentiert werden müssen, dass sie von Personen mit unterschiedlichen Sinneswahrnehmungen wahrgenommen werden können. Das schließt diejenigen ein, die Probleme mit dem Sehen, Hören oder der Konzentration haben.
  2. Bedienbarkeit: Alle Funktionen sollten einfach und intuitiv bedienbar sein, unabhängig von den individuellen Fähigkeiten und Technologien der Nutzer. Dies umfasst die Zugänglichkeit von Schaltflächen und anderen Interaktionselementen.
  3. Verständlichkeit: Informationen sollten klar und verständlich präsentiert werden. Die Nutzung von Werkzeugen und Funktionen sollte für alle Nutzer einfach nachvollziehbar sein. Dies schließt die klare Darstellung von Inhalten und Anweisungen ein.
  4. Robustheit: Die Webseiten müssen so gestaltet sein, dass sie robust genug sind, um von verschiedenen Geräten und Technologien stabil genutzt werden zu können. Dies bedeutet, dass die Seiten nicht nur für die aktuellen Technologien, sondern auch für zukünftige Entwicklungen ausgelegt sein sollten.

Die Anpassung der Webseiten an diese Prinzipien ist entscheidend, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch sicherzustellen, dass die Websites für alle Nutzer zugänglich und nutzbar sind. Sie möchten sich unterstützen lassen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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